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Klage der Vordertaunus-Gemeinden, rechtlicher Gesichtspunkt:
ein Aufruf an die BürgermeisterIn im Vordertauns:
Forderung: Flugrouten als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens :
Klage gegen nördlichen Gegenanflug vor VGH / Änderung des Luftverkehrsgesetzes dringend nötig.
„Wir fordern, dass Flugrouten grundsätzlicher Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens werden“,
sagt die Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen, Ingrid Kopp, anlässlich der am 17.4.2013 stattfindenden
mündlichen Verhandlung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die An- und Abflugverfahren zum und vom
Frankfurter Flughafen. Nur dann wäre eine echte Beteiligung der Betroffenen überhaupt zu erreichen, so
die Sprecherin. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Luftverkehrswege juristisch anders bewertet werden
als Straßen. Auch Luftstraßen sollten dringend einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
Das sei in Frankfurt bei keiner Flugroute der Fall. „Hier braucht es dringend eine Änderung des
Luftverkehrsgesetzes“, fordert Ingrid Kopp im Namen des Bündnisses.
„Die rechtliche Prüfung des sogenannten nördlichen Gegenanflugs wirft die Frage der Festsetzung von
Flugrouten wieder neu auf“, so Kopp. „Eine Umverteilung von Flugbewegungen auf andere Routen bringt für
die Anwohner in einem so dicht besiedelten Gebiet wie der Rhein-Main Region nichts“, sagt die
Sprecherin und ergänzt: „Wir sind grundsätzlich dagegen, Lärm und Belastungen zu verlagern.“
Am Ende seien die Verringerung der Flugbewegungen und die Schaffung eines echten Nachtflugverbots
die wirksamsten Maßnahmen gegen Lärm und Belastungen durch Flugverkehr. „Für dieses Ziel und
damit für eine lebenswerte Region werden die betroffenen Menschen der Rhein-Main-Region weiter kämpfen“, so Kopp.