Pressemitteilung vom 25. April 2013:
Fluglärmgegner Schwalbach bedauern VGH-Urteil zu nördlichen Flugrouten
Mit großer Spannung hatten die Fluglärmgegner Schwalbach am 17.4.2013 nach Kassel zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof geblickt, als dort die Klage der Bürgermeister der Vordertaunus-Gemeinden gegen die Flugrouten behandelt wurde.
Der VGH hat die Klage abgewiesen und die Festlegung der Flugrouten für rechtens erklärt.
"Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Belange der Menschen hinter wirtschaftlichen Profit gestellt werden", bedauert Christina Broda, die Sprecherin der Schwalbacher BI.
"Am Himmel über uns herrscht eine gewisse Art von Anarchie: im wahrsten Sinne über unser aller Köpfe hinweg können die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) quasi machen, was sie wollen". Die BI bemängelt seit 2011, dass Routen festgelegt wurden, ohne die betroffenen Gemeinden zu beteiligen. "Und selbst auf diese festgelegten Routen kann man sich nicht verlassen, denn wir erleben täglich, dass Schwalbach kreuz und quer überflogen wird", bemängelt die Sprecherin der BI weiter. Laut Angaben der DFS sind die Routen nur ‚Anhaltspunkte' und müssen nicht akribisch eingehalten werden.
Die BI ist sich bewußt, dass Schwalbach im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden auf einem ‚hohen Niveau' jammert. Trotzdem setzt sie sich unvermindert weiter ein für mehr Ruhe über Schwalbach und unterstützt damit auch die viel schwerer betroffenen Gemeinden bei ihrem Kampf um mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung.
"Die ganze Region ist betroffen und so muss auch die ganze Region zusammenstehen in dem Bemühen, die richtige Reihenfolge wieder herzustellen: Menschen vor Profit!"
Die Schwalbacher Fluglärmgegner sehen da vor allem die hessische Landesregierung in der Pflicht. "Jede popelige Garage muß genehmigt werden, jedes Reklameschild an der Hauswand, das größer als 1 m² ist, aber über unseren Köpfen ist Wildwuchs. Hier muss die Landesregierung unbedingt dafür sorgen, dass wie zu Wasser und zu Lande auch, die Gemeinden bei solchen Planungen beteiligt sind. Vor allem aber müßte sie als VOLKS-Vertretung vorrangig auch die Interessen des Volks vertreten und nicht nur Kofferträger der Wirtschaft sein".
Die BI dankt den Bürgermeistern der Vordertaunusgemeinden für die Einreichung der Klage.
Sie hofft, dass die Bemühungen der Bürgermeister um Reduzierung des Fluglärms wegen der Abweisung nun nicht nachlassen.
Schwalbach, 24.04.2013